Freie Heilfürsorge
Auch Patient*innen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. bei Polizei oder Bundeswehr) können sich für eine psychotherapeutische Behandlung an mich wenden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die freie Heilfürsorge.
Es können mich sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei Beschäftigte (bei Letzteren bitte im Vorfeld die Kostenübernahme abklären) kontaktieren.
Bei der Bundeswehr Tätige bringen bitte eine Überweisung durch ihre*n Truppenärzt*in sowie das ausgefüllte Formular San/Bw/0218 (Sanitätsvordruck) zum Termin mit.