Private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von privaten Versicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die geltenden Bedingungen, da diese je nach Anbieter und abgeschlossenem Tarif stark variieren können. Nicht in jeder privaten Versicherung ist Psychotherapie auch enthalten.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich mit einem erhöhten Steigerungssatz gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen/ Ärzt*innen (GOP/ GOÄ) sowie nach den neuen Analogziffern für psychotherapeutische Leistungen, die seit dem 01.07.24 gelten. Auch dies wird in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen anerkannt, es kann jedoch v.a. ab der 25. Therapiesitzung auch vorkommen, dass die Kosten nicht vollständig erstattet werden.