Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten

Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist neben der Selbstzahlerbasis nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

In der Regel erfolgt die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Versicherter über sogenannte Vertragstherapeut*innen (mit Kassensitz). 

Eine Behandlung in einer Privatpraxis auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen finden konnten (z. B. durch dokumentierte Absagen oder übermäßig lange Wartezeiten). Zudem muss Ihr Behandlungsbedarf im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde offiziell festgestellt worden sein. Als Nachweis dient entweder das Formular PTV 11, welches Sie bei einer Sprechstunde erhalten, oder ein aktueller Klinikbericht mit Empfehlung zur ambulanten Weiterbehandlung. Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde erhalten Sie bundesweit über 116 117 (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen). 


Bitte kontaktieren Sie als ersten Schritt Ihre Krankenkasse und erkundigen sich nach den Bedingungen für ein Kostenerstattungsverfahren. Wenn Ihre Krankenkasse einer Kostenerstattung in einer Privatpraxis zugestimmt hat oder Sie weitere Unterlagen benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. 

Bitte beachten Sie: Sie selbst sind Vertragspartner*in der Praxis und erhalten eine Privatrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen/ Ärzt*innen (GOP/ GOÄ), welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich (keine Abtretungserklärung). Ggf. werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse auch nur anteilig übernommen, sodass es zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen kann.