Selbstzahler-Basis
Sie haben auch die Möglichkeit, psychotherapeutische Sitzungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten der Sitzungen selbst tragen unabhängig von Ihrer Krankenversicherung.
Auch in diesem Fall erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen/ Ärzt*innen (GOP/GOÄ) sowie nach den neuen Analogziffern für psychotherapeutische Leistungen, die seit dem 01.07.24 gelten. Sie erhalten eine Privatrechnung.
Es müssen keine Angaben gegenüber Ihrer Versicherung gemacht werden und es besteht keine Beschränkung der Therapiestunden.
Eine Beispielrechnung für mögliche Kosten einer Kurzzeittherapie:
- 4 Probatorische Sitzungen à 134,07 Euro je Sitzung
- 1 Biografische Anamnese à 123,34 Euro
- Mind. 2 Testbatterien/Interviews à 75,75 Euro je Testbatterie/Interview
- 24 Kurzzeittherapiesitzungen à 167,58 Euro je Sitzung
Falls Sie eine reine ADHS-Diagnostik wünschen, werden hierfür ca. 4-5 Sitzungen eingeplant sowie verschiedene Tests/ Fragebögen und ein diagnostisches Interview.